VORRICHTUNGEN ZUM SEITENAUFPRALLSCHUTZ
Airbagsseitlich
Beide Vordersitze können mit einem Seitenairbag ausgestattet werden. Er befindet sich am Sitz jeweils auf der Türseite und bietet Schutz bei einem starken Seitenaufprall.
Je nach Fahrzeug erinnert ein Hinweis auf der Frontscheibe daran, dass das Fahrzeug mit zusätzlichen Rückhaltesystemen (Airbags, Gurtstraffer …) ausgerüstet ist.
Sicherheitshinweise zum Seitenairbag
- Verwendung von Sitzbezügen: Für Sitze, die mit einem airbagausgestattet sind, benötigen Sie spezielle, auf Ihr Fahrzeug abgestimmte Sitzbezüge. Fragen Sie Ihre Vertragswerkstatt, ob solche Sitzbezüge erhältlich sind. Die Verwendung nicht geeigneter Sitzbezüge (oder von Spezial-Sitzbezügen für andere Fahrzeugtypen) kann die einwandfreie Funktion der Seitenairbags beeinträchtigen und somit Ihre Sicherheit gefährden.
- Kein Zubehör und keine Gegenstände oder gar Tiere zwischen Rückenlehne, Tür und der Innenverkleidung unterbringen. Außerdem keine Kleider, Zubehör o. Ä. über die Rückenlehne hängen. Dies kann die einwandfreie Funktion des airbags beeinträchtigen oder bei seiner Entfaltung Verletzungen verursachen.
- Den Sitz und die Innenverkleidung nicht ausbauen, zerlegen oder verändern (dies ist ausschließlich geschulten Mitarbeitern der Vertragswerkstätten vorbehalten).
- Die Schlitze an den Seiten der vorderen Rückenlehnen (Türseite) entsprechen dem Entfaltungsbereich der airbags: es dürfen keine Gegenstände in die Schlitze gesteckt werden.