BESONDERHEITEN BEI AUSFÜHRUNGEN MIT BENZINMOTOR
Besondere Betriebsbedingungen, wie:
- Zurücklegen längerer Fahrstrecken mit geringer Kraftstoffreserve im Tank (Warnlampe leuchtet)
- Verwendung von verbleitem Kraftstoff
- Verwendung von nicht zugelassenen Schmierstoffen oder Kraftstoffzusätzen (Additiven)
sowie Funktionsstörungen wie:
- defekte Zündanlage, Kraftstoffpanne oder gelockerte Zündkabel, die sich durch Zündaussetzer und Ruckeln während der Fahrt bemerkbar machen
- Leistungsverlust
können zur Überhitzung des Katalysators führen und dessen Wirksamkeit mindern bzw. ihn zerstören. Der Weiterbetrieb des Fahrzeugs mit defektem Katalysator kann einen Motorschaden oder auch einen Brandschaden verursachen.
Wenn Sie die oben genannten Betriebsstörungen feststellen, müssen Sie die erforderlichen Reparaturen so bald wie möglich in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu den im Wartungsheft vorgegebenen Fälligkeiten regelmäßig in einer Vertragswerkstatt warten lassen, können derartige Funktionsstörungen weitgehend vermieden werden.
Startschwierigkeiten
Um den Katalysator oder den Anlasser nicht zu beschädigen und um eine vorzeitige Entladung der Batterie zu verhindern, den Anlasser nicht über längere Zeit betätigen oder das Fahrzeug anschieben oder anschleppen, ohne zuvor die Ursache der Störung zu identifizieren und zu beseitigen.
Versuchen Sie grundsätzlich nicht, den Motor durch wiederholte Startversuche zum Laufen zu bringen. Lassen Sie die Störung in einer Vertragswerkstatt beheben.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht an einem Ort ab, an dem brennbare Stoffe wie trockenes Gras oder Laub mit der heißen Auspuffanlage in Berührung kommen können und lassen Sie auch den Motor nicht an einem solchen Ort im Leerlauf drehen.
Partikelfilter
Der Partikelfilter ist Bestandteil des Abgasbehandlungssystems bei Benzinmotoren.
Je nach Fahrzeug weist die in der Instrumententafel angezeigte Kontrollleuchte darauf hin, dass der Filter zunehmend verstopft ist und gereinigt werden muss. Wenn die Kontrollleuchte erscheint, zum Reinigen des Partikelfilters solange mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 km/h und 110 km/h fahren (sofern Verkehrsverhältnisse und Geschwindigkeitsbeschränkungen dies zulassen), bis die Kontrollleuchte erlischt.
Die Kontrollleuchte sollte nach etwa 5 bis 20 Minuten Fahrt erlöschen.
Hinweis: Die Kontrolllampe erlischt möglicherweise nach 20 Minuten, wenn die für die Reinigung des Filters erforderlichen Betriebsbedingungen nicht vollständig erfüllt sind.
Wenn der Motor vor dem Erlöschen der Kontrolllampe abgestellt wird, muss das Verfahren eventuell neu begonnen werden.
Bei vollständiger Verstopfung des Filters erscheinen in der Instrumententafel die Kontrollleuchte © und - je nach Fahrzeug - die Kontrollleuchte , zudem wird die Meldung „Einspritzung prüfen“ angezeigt. In diesem Fall ist eine Fachwerkstatt aufzusuchen.
Wenn die Kontrollleuchte ® und - je nach Fahrzeug - die Kontrollleuchte erscheinen und zudem die Meldung „Motor kann zerstört werden“ angezeigt wird, muss das Fahrzeug angehalten, der Motor abgestellt und eine Fachwerkstatt kontaktiert werden.
Das Aufleuchten der Warnlampe ® bedeutet: Halten Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit, unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sofort an. Stellen Sie den Motor ab und starten Sie ihn nicht erneut. Wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt.