Gewichte (in kg)

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Gewichte (in kg)

Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)
KASTENWAGEN Standard
KASTENWAGEN hoch
Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)
Zulässige Achslast (MMTA)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER
Anhängelast gebremst *
Wird berechnet durch: MTR-MMAC
Anhängelast, ungebremst*
750
Zulässige Stützlast*
100
Zulässige Dachlast
200 (inklusive Trägerelement)
150 (inklusive Trägerelement)
Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %
  • eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle COMBI (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)
Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)
Zulässige Achslast (MMTA)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER
Anhängelast gebremst*
Wird berechnet durch: MTR-MMAC
Anhängelast, ungebremst*
750
Zulässige Stützlast*
100
Zulässige Dachlast
200 (inklusive Trägerelement)
Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich für die Anpassung von Anhängevorrichtungen an einen Vertragspartner.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %
  • eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.